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Sozialbericht des Kantons Zürich 2010
17.11.2011 - Mitteilung
Der zehnte Sozialbericht des Kantons Zürich wartet mit einem neuen Kapitel zu den Personen im Asyl- und Flüchtlingsbereich auf. Erstmals wurde zudem die Bezügerquote errechnet, welche alle bedarfsabhänigen Sozialleistungen im Kanton Zürich zusammenfasst. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Sozialhilfequote im Kanton um 0.1% auf 3,2%.
Im Sozialbericht des Kantons Zürich wird alljährlich die Entwicklung der Sozialhilfe und der anderen vom Bedarf abhängigen Sozialleistungen aufgezeigt. Grundlage für die meisten Auswertungen bildet die Schweizerische Sozialhilfestatistik mit ihren Informationen zu den Bezügerinnen und Bezügern von Sozialhilfe, Zusatzleistungen zur AHV und zur IV, Alimentenbevorschussungen und Kleinkinder-Betreuungsbeiträgen. Der Bericht enthält zudem eine Gesamtschau über alle Leistungen und über die Finanzierung der Sozialen Sicherheit im Kanton Zürich. Er dient als Nachschlagewerk bei Fragen rund um die Soziale Sicherheit im Kanton Zürich.
Personen des Asyl- und Flüchtlingsbereichs in der Sozial- und Nothilfe
Über die Hälfte der im Kanton lebenden Personen des Asyl- und Flüchtlingsbereichs muss finanziell unterstützt werden. Rund 5500 Personen haben im Kanton Zürich im Jahr 2010 Sozial- oder Asylfürsorgeleistungen bezogen. Dazu kommen gut 2100 Personen in der Nothilfe. Die Herkunftskontinente der Asylsuchenden, Flüchtlinge und Nothilfebeziehenden sind hauptsächlich die Konfliktregionen in Afrika und Asien während die übrigen Ausländer in der Sozialhilfe mehrheitlich aus Europa stammen.
Bezügerquote
Die neu berechnete Bezügerquote zeigt auf, dass 7,2% aller Personen im Kanton Zürich im Laufe des Jahres 2010 mindestens eine der folgenden Leistungen bezogen haben: wirtschaftliche Sozialhilfe, Alimentenbevorschussung, Kleinkinderbetreuungsbeiträge, Zusatzleistungen zur AHV bzw. IV.
Risikogruppen für Sozialhilfebezug
Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 17 Jahren weisen mit einer Sozialhilfequote von 5,5% im Jahr 2010 weiterhin das höchste Sozialhilferisiko auf. Die Sozialhilfequote der ausländischen Staatsangehörigen sank, wie diejenige der Schweizer/innen zwischen 2009 und 2010 um je 0,1 Prozentpunkte. Mit einer Sozialhilfequote von 6,3% ist das Sozialhilferisiko der Ausländer/innen weiterhin knapp dreimal höher als jenes der Schweizer/innen (2,2%). Die Sozialhilfequote der Ausländer/innen aus den EU27-/EFTA-Staaten ist dabei mit 2,3% fast gleich tief wie diejenige der Schweizer/innen. Eine Scheidung erhöht das Sozialhilferisiko deutlich. Alleinerziehende Haushalte weisen eine Unterstützungsquote von 17,6% auf. Steigt die Kinderzahl auf drei und mehr, so erhöht sich die Quote sogar auf 21,7%.
Sinkende Sozialhilfequote im Kanton Zürich
Die Sozialhilfequote im Kanton Zürich ist im Vergleich zu 2009 um 0.1% auf 3.2% gesunken. Die kontinuierliche Abnahme hält seit Jahren an. Nach 2005 fiel die Sozialhilfequote des Kantons bis ins Jahr 2010 um 0.8 Prozentpunkte.
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