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Amtliche Wohnungsnummerierung
Der Bund hat in Art. 6 des Registerharmonisierungsgesetzes (RHG) festgelegt, dass für jede im Einwohnerregister erfasste Person eidg. Gebäude- und Wohnungsidentifikatoren (EGID und EWID) geführt werden müssen. Um die Wohnungszuweisung nachhaltig sicher zu stellen, hat er die Kantone in Art. 8 Abs. 3 und 4 RHG legitimiert, Wohnungsnummern einzuführen. Nach einer breitangelegten Vernehmlassung im Juni 2008 hat der Kanton Zürich mit der Änderung des Gemeindegesetzes (GG) vom 11. Januar 2010 die gesetzliche Grundlage für die Einführung von administrativen Wohnungsnummern bei den 171 Gemeinden sowie 45‘000 im Kanton tätigen Liegenschaftsverwaltungen und Vermietern geschaffen (sogenannte amtliche Wohnungsnummern).
Für die Einführung der amtlichen Wohnungsnummern wurde ein Dienstleistungsangebot der Schweizerischen Post in Anspruch genommen, welches die Post gemeinsam mit dem Bundesamt für Statistik entwickelt hat.
Die Post hat Ende März 2010 bei den Vermietern eine Erhebung der Wohnungs- und Bewohnerlisten durchgeführt, mit den Gemeinderegistern abgeglichen und amtliche Wohnungsnummern vergeben. Bei fehlenden oder unvollständigen Angaben sind in 69 Gemeinden zusätzlich Begehungen vor Ort durch die Postboten und schriftliche Befragungen der Bewohner durchgeführt worden. Im Januar 2011 hat die Post die amtlichen Wohnungsnummern an die Gemeinden und Vermieter zurückgeliefert.
Die amtlichen Wohnungsnummern sind bei Mieterwechsel dem Mieter auf dem Mietvertrag und in einem separaten Wohnungsausweis bekannt zu geben und auf der Einzugsanzeige an die Gemeinde einzutragen.
Nachdem die Post mit der Datenrücklieferung an die Vermieterinnen, Vermieter und Gemeinden die Dienstleistungsarbeiten beendet hat, haben die Gemeinden im Februar 2011 mit der Bereinigung von fehlenden amtlichen Wohnungsnummern und weiteren Angaben im Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) begonnen. Diese Bereinigungsarbeiten sollen so bald wie möglich abgeschlossen werden.
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